Erstattung und
Bezahlung
Transparente Kosten
Meine Praxis ist eine reine Privat- und Selbstzahlerpraxis. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatversicherte sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler behandle ich dabei gleich.
Für Beratung und Untersuchung nehme ich mir bewusst Zeit. Diese Zeit braucht es, um eine sorgfältige Anamnese zu erheben und Ihre Beschwerden richtig einzuordnen – gerade bei den Händen, die Sie im Alltag ständig brauchen. Außerdem erkläre ich Ihnen Krankheitsbild und Behandlung ausführlich, denn ein Behandlungskonzept trägt nur, wenn Sie es wirklich verstanden haben. Entsprechend kann die Beratung höher bewertet werden.
Diagnostik veranlasse ich dann, wenn sie medizinisch begründet ist – nicht routinemäßig.
Abrechnung und Erstattung
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und mir, nicht zwischen mir und Ihrer Versicherung. Deshalb geht meine Rechnung an Sie – auch dann, wenn Sie privat versichert sind.
Wie viel Ihre Versicherung davon erstattet, hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem Tarif ab. Die Tarife unterscheiden sich erheblich; eine verbindliche Auskunft dazu kann ich nicht geben. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung erstattet, klären Sie deshalb bitte vorab mit dieser. Leistungen, die Ihr Tarif nicht abdeckt, tragen Sie selbst.
Das gilt auch für die medizinisch indizierte Botox-Therapie: Sie wird häufig nicht oder nur teilweise erstattet. Die Behandlung bezahlen Sie deshalb zunächst selbst und können die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung einreichen.
Rein ästhetische Behandlungen gelten nicht als Heilbehandlung. Sie werden nicht erstattet und unterliegen der Umsatzsteuer.
Wenn Sie bereits wissen, dass bestimmte Leistungen bei Ihnen nicht erstattet werden, sagen Sie mir das bitte vor der Behandlung. Dann berücksichtige ich es bei der Planung.
Bezahlung
Vor jeder Behandlung bespreche ich mit Ihnen, welche Kosten zu erwarten sind. So wissen Sie vorab, woran Sie sind, und es entstehen keine unerwarteten Rechnungen.
Handchirurgische Leistungen rechne ich per Rechnung ab; auf Wunsch ist auch eine direkte Bezahlung möglich. Die Botox-Therapie wird vor Ort bezahlt, mit EC- oder Kreditkarte – bei medizinisch indizierter Behandlung ebenso wie bei rein ästhetischer.
Vor einer medizinisch indizierten Botox-Therapie schließen wir zusätzlich eine individuelle Honorarvereinbarung ab.
Die Rechnung erhalten Sie direkt aus meiner Praxis. Ich arbeite nicht mit einer privatärztlichen Verrechnungsstelle.
Offene Fragen
Unklar, was auf Sie zukommt? Fragen Sie mich vorher.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Was ich beantworten kann, beantworte ich vor der Behandlung – nicht danach.
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